Personalleasing – Vorteile für Ihr Unternehmen
Arbeitnehmerüberlassung
Was bedeutet Personalleasing?
Im Arbeitsalltag gibt es für Vorgesetzte praktisch keine Unterschiede zwischen festem und überlassenem Personal. Sie erteilen ihnen die fachlichen Weisungen. Der Unterschied zeigt sich in der Personalabteilung. Arbeitnehmer sind beim Personaldienstleister, also bei uns, angestellt. Wir kümmern uns um Steuern, Sozialversicherungen, Stundenabrechnungen und Gehälter. Sie als Kunde erhalten lediglich eine Rechnung über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten.
Personalleasing ist ein anderes Wort für „Arbeitnehmerüberlassung“. Hierbei werden Arbeitnehmer von uns als Personaldienstleister zeitweilig an Sie als Einsatzbetrieb überlassen. Diese Überlassung wird im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt.
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Personalleasing für Unternehmen
Was ist das eigentlich?
Personalplanung hat heute vor allem zwei Variablen: Qualität und Flexibilität. Innerhalb kürzester Zeit qualifiziertes Personal zu suchen und zu finden, ist meist schwer. Schwaben Personal als Ihr Personaldienstleister unterstützt Sie dabei! Wenn die Auftragslage stabil bleibt und sich die überlassenen Arbeitskräfte im Job bewähren, können Sie sie auch fest übernehmen. Erfahren Sie mehr darüber, welche Vorteile die Zusammenarbeit mit uns als Personalleasingfirma bietet.
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Unsere Vorteile für Sie
als Unternehmen.
Menschen und Jobs zusammenbringen – das ist unsere Leidenschaft. Wir bieten verschiedene
Kontaktmöglichkeiten und beantworten alle Fragen persönlich.
Personalkosten im Überblick
Belegschaft entlasten
Regional sind wir stark
Qualifiziertes Fachpersonal
- Sie reagieren flexibel auf wechselnden Personalbedarf, Auftragslagen und Wirtschaftszyklen.
- Sie überbrücken Personalausfälle und besetzen Vakanzen schneller, ohne sofort Neueinstellungen vornehmen zu müssen.
- Sie entlasten Ihre Stammmitarbeiter und beugen den Aufbau von Überstunden vor.
- Sie bekommen qualifiziertes Personal für temporäre und langfristige Einsätze.
- Sie reduzieren Kosten bei Personalsuche, -auswahl und -einstellung.
- Ihre Kosten sind besser kalkulierbar und vollständig einsehbar, da nur effektiv geleistete Arbeitsstunden berechnet werden. Das Lohnfortzahlungsrisiko fällt weg.
- Sie können Mitarbeiter, die sich gut in Ihr Unternehmen integrieren, nahtlos in eine Festanstellung übernehmen.
- Sie sind dank unserer Bindung an den Tarifvertrag GVP und diverser Unbedenklichkeitsbescheinigungen rechtlich auf der sicheren Seite.
Erfolgreiche Zusammenarbeit
Kunden, die Schwaben Personal vertrauen!
Rechtskonformität
bei Schwaben Personal
Schwaben Personal als seriöser Personaldienstleister achtet immer auf Rechtskonformität. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, die Abrechnungen und eine länger andauernde Überlassung werden anhand gesetzlicher Vorgaben umgesetzt. Hier verändert sich im Laufe der Jahre immer wieder etwas. Die jüngste Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (kurz AÜG) erfordert z. B. seit dem 1.4.2017:
- Gesetzliches Equal Pay ab dem 10. Einsatzmonat
- Tarifliches Equal Pay ab dem 15. Einsatzmonat
- Eine Höchstüberlassungsdauer von grundsätzlich 18 Monaten
Für Sie vor Ort
Sie benötigen Hilfe bei der Koordination Ihres Personals?
Wir haben die Lösung für Sie!