Das Arbeitszeugnis

Aufbau und Inhalte erklärt

Das Arbeitszeugnis

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Jana hat in ihrer Kündigung nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis gebeten. Nun ist ihr Arbeitgeber verpflichtet ihr eines auszustellen. Hätte sie das Vergessen, wäre der Arbeitgeber nach §109 Gewerbeordnung (GewO) nur verpflichtet gewesen, ihr ein einfaches Zeugnis auszustellen.

Jana glaubt, ihr Chef ist ihr größter Fan. Das liest sie auch aus ihrem Arbeitszeugnis heraus. Doch Vorsicht! Freundliche Formulierungen sind nicht immer das, was sie zu sein scheinen.

Wir klären folgende Fragen:

  • Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
  • Was ist der Inhalt eines Arbeitszeugnisses? Und wie ist es aufgebaut?
  • Was ist die Zeugnissprache und wie kann ich sie lesen?
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Zeugnisarten

Man unterscheidet Zeugnisse zwischen Schul- und Arbeitszeugnissen. Das Schulzeugnis verliert im Laufe des Berufslebens an Aussagekraft. Wohingegen das Arbeitszeugnis diese gewinnt.

Auch Arbeitszeugnisse können unterschieden werden. Zum einen gibt es das einfache Zeugnis, zum anderen das qualifizierte Arbeitszeugnis. Alle Zeugnisarten müssen die Grundsätze der Zeugniswahrheit und des Wohlwollens berücksichtigen.

Das Zeugnis muss also so formuliert sein, dass der weitere berufliche Weg des Mitarbeiters nicht erschwert wird. Auf der anderen Seite müssen aber auch negative Vorkommnisse während des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden.

Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, hat ein Arbeitnehmer nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, bei einem Wechsel des Vorgesetzten. Oder bei längerer Arbeitsunterbrechung, wie bei der Elternzeit.

Leiharbeitnehmer haben ebenfalls ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Das Zeugnis wird jedoch vom direkten Arbeitgeber ausgestellt. Damit der Personaldienstleister eine richtige Auskunft geben kann, hat der jeweilige Mitarbeiterdisponent häufig mit dem Kundenbetrieb Kontakt. Hierbei tauschen sich die beiden Parteien regelmäßig über das Verhalten und die Leistung des Arbeitnehmers aus.

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Aufbau und Inhalt eines Arbeitszeugnisses

Das einfache Arbeitszeugnis ist wertfrei und beinhaltet die Bestätigung zur Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis gibt zusätzlich Angaben zur Führung und Leistung des Mitarbeiters. Der Einleitungsteil eines Arbeitszeugnisses beinhaltet die Überschrift, persönliche Daten zum Mitarbeiter, den Jobtitel und Beschäftigungszeitraum und das Aufgabengebiet.

Daraufhin folgt im qualifizierten Arbeitszeugnis die Leistungsbeurteilung.

Diese stützt sich auf folgende Kriterien:

  • Arbeits- und Leistungsbereitschaft
  • Selbstständigkeit
  • Qualität der Arbeit
  • Arbeitsökonomie und Arbeitstempo
  • Belastbarkeit
  • Eigeninitiative
  • Entscheidungsfähigkeit
  • Urteils- und Ausdrucksfähigkeit

Die genannten Kriterien werden mit der sogenannten Zufriedenheitsformel bewertet.

  • Sehr gut (1) – stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
  • Gut (2) – stets zu unserer vollen Zufriedenheit
  • Befriedigend (3) – stets zu unserer Zufriedenheit
  • Unterdurchschnittlich (4) – zur Zufriedenheit
  • Mangelhaft (5) – im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit
  • Ungenügend (6) – Er/Sie hat sich bemüht, die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.

An der Leistungsbeurteilung ist schon gut ersichtlich, dass nicht jede freundliche Formulierung auch etwas Positives ausdrückt.

Nachdem die Leistung beurteilt ist, wird auf das Verhalten des Arbeitnehmers eingegangen.

Hier werden in der Regel folgende Kriterien bewerten:

  • Führungsqualitäten
  • Kooperations- und Kompromissfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern

Gerade bei diesem Punkt ist wichtig, dass alle Personengruppe aufgenommen sind. Fehlt eine oder mehrere, lässt sich darauf schließen, dass es bei dem Verhalten des Bewerteten in Bezug auf diese Personengruppe etwas zu beanstanden gab.

Die schlechteste Note, die man im Verhalten erhaltet, kann, ist die Note 4.

  • Sehr gut (1) – stets vorbildlich
  • Gut (2) – vorbildlich und stets einwandfrei
  • Befriedigend (3) – stets einwandfrei
  • Unterdurchschnittlich (4) – ohne Tadel

Das Zeugnis endet mit dem Schlussteil. Dieser beinhaltet neben der Unterschrift des Zeugnisausstellers auch das Ausstellungsdatum. Ebenfalls wird hier eine Dankes- und Bedauernsformel ausgesprochen und Zukunfts- und Erfolgswünsche vergeben.

Das Fehlen der Schlussformel oder der Unterschied zwischen dem Austrittsdatum und dem Ausstellungsdatum sind versteckte Hinweise auf das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Also beim nächsten Arbeitszeugnis genau darauf achten!

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